Ermäßigungsregelungen
Regelungen für Panoramaticket (Gesamtbahn) und Königstuhlticket (obere Bahn)
Kostenfrei fahren:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Eingetragene Begleitpersonen von Personen mit Behinderungen (B im Ausweis) und Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre mit Behinderung
- Inhaber der VRN-Tickets: MAXX-Ticket, Karte ab 60, Semesterticket, Rhein-Neckar-Ticket (ohne Eintritt in Schlosshof, Fasskeller, Deutsches Apotheken-Museum)
- Inhaber der Jahreskarte Jedermann, der Monatskarte Jedermann für Großwabe 125 sowie des Jobtickets (ohne Eintritt in Schlosshof, Fasskeller, Deutsches Apotheken-Museum; werktags ab 19 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen können vier Personen kostenfrei mitgenommen werden)
Mit Ermäßigung fahren:
- Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren
- Anwohner und Beschäftigte mit Legitimation
- Personen ab einem Grad der Behinderung von 50 (mit Ausweis)
- Schüler, Studierende und Auszubildende bis 28 Jahre (mit Ausweis)
- Mit dem Heidelberg-Pass der Stadt Heidelberg fahren Kinder bis einschließlich 17 Jahre mit der oberen und der Gesamtbahn kostenfrei. Für die Eltern kostet die obere Bahn 4,50 Euro und die Gesamtbahn 7,00 Euro, jeweils inklusive Hin- und Rückfahrt.
Weil wir das Schlossticket in Kooperation mit den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg anbieten, gelten hier, anders als auf den übrigen Strecken, für ermäßigte Preise die Bestimmungen des Schlosses Heidelberg.
Regelungen für das Schlossticket/ Untere Bahn
Kostenfrei fahren:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Eingetragene Begleitpersonen von Personen mit Behinderungen (B im Ausweis) und Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen
bis 18 Jahre mit Behinderung
Mit Ermäßigung fahren:
- Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren
- Schüler und Studenten bis 28 Jahre (mit Ausweis)
- Personen im Bundesfreiwilligendienst, im sozialen oder ökologischen Jahr sowie Freiwillig Wehrdienstleistende (bitte Ausweis vorlegen)
- Personen ab einem Grad der Behinderung von 50 (bitte Ausweis vorlegen)
- Anwohner und Beschäftigte mit Legitimation